Versicherungsbedingungen für den Oogwereld-Garantieplan
| OGP-Abdeckung | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 |
| Beschädigung/Bruch | 100% | 75% | 50% |
| Verlust/Diebstahl* | 75% | 50% | 25% |
| Stärkeänderung** | 75% | 50% | 25% |
* Nachweis der polizeilichen Anzeige (Diebstahl) und Nachweis der Anzeige über www.verlorenofgevonden.nl im Falle eines Verlustes.
** Minimale Stärkeänderung 0,50 (dpt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung der Oogwereld hat OGP verkauft.
1. Begriffsbestimmungen
In diesen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist oder der Kontext etwas anderes erfordert.
A. Oogwereld: der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Oogwereld Group (alle zu Oogwereld gehörenden Geschäfte), ansässig in Boogschutter 20, 5215 MJ in Den Bosch, registriert bei der Handelskammer unter den Handelskammernummern 17192171 & 20070898 & 09044602 & 05060603 & 64541274 & 80730884 & 77034163 & 27306020 & 08049486 & 18123825 & 81259999 & 34329471 & 18130736 Unternehmen (nachfolgend „Oogwereld“ genannt).
BGeschäfte: alle Oogwereld-Standorte.
C. OGP-Teilnehmer. Teilnehmer am Oogwereld-Garantieplan.
D. Website von Oogwereld: www.oogwereld.nl
2. Informationen zu OGP
2.1. Informationen zum (Teilnahme-)Programm des OGP erhalten Sie in der jeweiligen Oogwereld-Filiale. Erläuterungen zum OGP und diesen Geschäftsbedingungen finden Sie in der OGP-Broschüre und auch auf www.oogwereld.nl
2.2. Mit dem Kauf des OGP stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Dies stellt eine Vereinbarung mit Oogwereld bezüglich des OGP dar. Das OGP ist persönlich und berechtigt Sie zu drei Jahren OGP-Vorteilen.
3. Nutzung des OGP
Die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem OGP ist ausschließlich in der Filiale möglich, in der der OGP abgeschlossen wurde.
4. Zahlung
Die OGP-Gebühr (Owners' Compensation) in Höhe von 10 % des Bruttokaufpreises muss beim Kauf bezahlt werden. Dies gilt vor Abzug etwaiger Rabatte oder Erstattungen Ihrer Krankenkasse.
5. Änderungen
Oogwereld behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit und unter allen Umständen zurückzuziehen, zu ändern oder neue Angebote zu unterbreiten. Informationen zu Änderungen finden Sie in einer Broschüre oder einem anderen schriftlichen Dokument. Das Datum des jeweiligen Dokuments gilt als Datum des Inkrafttretens der Änderung. OGP-Teilnehmer können aus der Kenntnis einer Änderung keine Rechte ableiten.
6. Gültigkeit und Ansprüche
6.1. Die Gültigkeitsdauer des OGP beträgt 36 Monate ab dem Datum der Bezahlung der Brille, für die ein OGP abgeschlossen wurde.
6.2. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verliert das OGP seine Gültigkeit. Oogwereld benachrichtigt Sie hierüber.
6.3. Eine OGP kann nur mit vollständig bezahlten Brillen und/oder Linsen erworben werden. Eine neue OGP kann nicht mit Brillen und/oder Linsen erworben werden, für die bereits OGP-Leistungen erbracht wurden.
6.4. Wenn Ihre Brille oder Ihre Linsen während der Laufzeit Ihres OGP beschädigt werden, erstattet Ihnen Oogwereld die Reparaturkosten wie folgt:
Jedes Brillenteil kann während der Vertragslaufzeit einmalig in Anspruch genommen werden. Bei Beschädigung oder Bruch der Brille beträgt die Selbstbeteiligung zwischen 0 % (Jahr 1) und 50 % (Jahr 3) (siehe Erstattungstabelle) des ursprünglichen Kaufpreises des zu ersetzenden Teils bzw. der Reparaturkosten. Dies gilt vor Abzug eines etwaigen Angebots und/oder einer Erstattung durch die Krankenkasse.
6.5. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Brille wird diese durch eine neue, gleichwertige Brille mit gleichen oder vergleichbaren Gläsern ersetzt, die auf den gleichen Augenmesswerten basieren, die für die zu ersetzenden Gläser gelten.
Bei Verlust oder Diebstahl einer Brille beträgt die Selbstbeteiligung 25 % (Jahr 1) bis 75 % (Jahr 3) (siehe Erstattungstabelle) des ursprünglichen Kaufpreises. Dies gilt vor Abzug eines eventuellen Rabatts und/oder einer Erstattung durch die Krankenkasse. Oogwereld gleicht den Restbetrag durch einen Rabatt auf die neue Brille aus. Nachweis über die Anzeige des Diebstahls bei der Polizei und Nachweis über die Anzeige des Diebstahls bei (www.verlorenofgevonden.nl) Im Falle eines Verlusts muss dies Oogwereld gemeldet werden.
6.6. Ändert sich Ihre Sehstärke innerhalb von 3 Jahren erheblich, erstattet Ihnen Oogwereld die Kosten für den Kauf neuer Linsen. Die Sehstärkenänderung muss mindestens 0,5 dpt betragen. Der Selbstbehalt variiert zwischen 25 % (Jahr 1) und 75 % (Jahr 3) (siehe Erstattungstabelle) des ursprünglichen Kaufpreises.
6.7. Mit der OGP-Gebühr sind die Ihnen zustehenden Zusatzleistungen abgedeckt. Werden während der OGP-Laufzeit keine Zusatzleistungen in Anspruch genommen, können Sie den vollen Betrag in Form eines (zusätzlichen) Rabatts auf den Kauf einer neuen Brillenfassung (oder einer Sonnenbrille) zurückerstattet bekommen. Voraussetzung ist lediglich, dass die neue Brillenfassung oder Sonnenbrille spätestens sechs Monate nach Ablauf des OGP an der Stelle gekauft wird, an der das Abonnement erworben wurde. Wird diese Option nicht innerhalb der genannten Frist genutzt, verfällt die Option/der Vorteil automatisch.
6.8. Während der gesamten Laufzeit des OGP und danach erfolgt keine Barauszahlung. Die Erstattung erfolgt grundsätzlich in Sachwerten, maximal jedoch bis zum Netto-Kaufwert der Korrekturbrille.
6.9. Sollten Sie ein Problem haben, melden Sie es bitte so schnell wie möglich der Oogwereld-Filiale, bei der Sie Ihr OGP gekauft haben. Ihr Antrag wird bearbeitet, wenn Ihr Kaufbeleg in unserem System vorhanden ist. Bei einem Verlust müssen Sie einen Nachweis über die Meldung des Vorfalls vorlegen (einzureichen unter www.verlorenofgevonden.nl). Bei Diebstahl müssen Sie den Nachweis über die Meldung und den Polizeibericht vorlegen können. Ohne den Nachweis über die Meldung und/oder den Polizeibericht kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
6.10. Oogwereld geht davon aus, dass etwaige Ansprüche auf der Grundlage vollständiger, richtiger und genauer Informationen geltend gemacht werden.
6.11. Entschädigungsansprüche im Zusammenhang mit dem OGP können nur bei der Oogwereld-Filiale geltend gemacht werden, bei der der OGP abgeschlossen wurde.
6.12. Während die OGP die häufigsten Unannehmlichkeiten für Brillenträger abdeckt, bietet sie keine Entschädigung für die Reparatur oder den Ersatz von Brillen aufgrund von Mängeln, die durch Abnutzung, Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch, Folgeschäden oder vorsätzliche Beschädigung verursacht wurden, wie von Oogwereld festgestellt.
6.13. Oogwereld weist darauf hin, dass es sich bei der OGP nicht um eine von der Nederlandsche Bank (DNB) beaufsichtigte Versicherungspolice handelt. Die Garantien der OGP basieren auf einer garantierten Zusage in Form von zusätzlichen Rabatten (Entschädigungen) unter bestimmten Bedingungen, die verhindern, dass den OGP-Kunden aufgrund der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Unannehmlichkeiten zusätzliche Kosten entstehen.
7. Beendigung der Teilnahme
7.1. Oogwereld behält sich das Recht vor, unbeschadet aller seiner Rechte, im Falle von Betrug, der Bereitstellung unvollständiger oder falscher Informationen, einem Verhalten, das diesen Geschäftsbedingungen zuwiderläuft, einem Missbrauch Ihrer Rechte als OGP-Kunde oder einem anderen Verhalten, das Oogwereld und/oder seinen Geschäften schadet, die Rechte von OGP unverzüglich zu widerrufen und den Vertrag zu kündigen, ohne dass Oogwereld für Schäden oder Kosten haftbar gemacht werden kann.
7.2. Oogwereld behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.
8. Beendigung des Programms
Oogwereld behält sich das Recht vor, den Vertrag zu kündigen, was auch die Einstellung des OGP einschließt. Sie werden hierüber in einer Broschüre oder einem anderen schriftlichen Dokument informiert. In diesem Fall ist Oogwereld in keiner Weise verpflichtet, etwaige Schäden oder Kosten zu ersetzen, die dadurch in irgendeiner Weise entstehen.
9. Sonstiges
Oogwereld behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren diese und alle vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit. Dieser Vertrag unterliegt niederländischem Recht. Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden dem zuständigen Gericht im Bezirk Haarlem vorgelegt, das den Streit ausschließlich beilegt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften die Zuständigkeit eines anderen Gerichts vorschreiben.
